txn. Seit Anfang 2024 gelten neue Regeln für die Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen. Fördermittel für Einzelmaßnahmen, mit denen bestehende Wohnhäuser energieeffizienter werden, können Eigentümerinnen und Eigentümer nun beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen.
Zu den förderfähigen Einzelmaßnahmen zählen die nachträgliche Wärmedämmung von Außenwänden, Dachflächen und Geschossdecken sowie der Austausch oder die Modernisierung von Fenstern und Außentüren durch neue Technologien oder Materialien. Auch für Sonnenschutz von außen gibt es Fördergelder, ebenso wie für Wohnungslüftungsanlagen und digitale Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung der Heizung.
Wichtig zu wissen: Für alle Maßnahmen gelten technische Mindestanforderungen. Fördergelder fließen in der Regel erst, wenn die Ergebnisse der Sanierung die gesetzlichen Anforderungen aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) übertreffen, so die Energieberatung der Verbraucherzentrale. Damit dies gelingt und Eigentümerinnen und Eigentümer tatsächlich eine Förderung erhalten, müssen sie Fachleute einbinden. Diese übernehmen die energetische Planung der Maßnahmen und begleiten die Umsetzung.
Die Förderung der Sanierungsmaßnahmen erfolgt durch Zuschüsse. Die Grundförderung beträgt 15 Prozent der Kosten. Einen zusätzlichen Bonus von fünf Prozent gibt es für alle Maßnahmen, die Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) sind. Darin erarbeiten Eigentümerinnen und Eigentümer gemeinsam mit den ausgewählten Fachleuten eine Strategie zur Sanierung. Vorteil: Im Sanierungsfahrplan werden die einzelnen Maßnahmen so aufeinander abgestimmt, dass die Sanierung die größtmöglichen Einsparpotenziale bei kleinstmöglichem Kostenaufwand erzielt.
Übrigens: Sowohl die Erstellung eines iSFP als auch die energetische Fachplanung und Baubegleitung werden bezuschusst, so die Energieberatung der Verbraucherzentrale.
Quellen – Text: txn, Bild: VZBV/karepa@Adobestock
Stand der Informationen: 18.06.2024
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